Oldtimer -Nummernschilder und -Versicherungen

(16.04.2004)


Nummernschilder - es gibt mehrere Möglichkeiten :

Rotes 07er Nummernschild

Voraussetzung : Das Fahrzeugalter muß mind. 20 Jahre sein !!!
Fahrzeuge mit einer solchen Nummernschild dürfen NICHT im Alltag gefahren werden. Praktisch sind nur "Probefahrten" sowie Teilnahmen an historischen Verstaltungen wie Ralleys inc. An- und Abreise möglich. Für eine rote 07er Nummer spricht die Möglichkeit mit nur einen Nummernschild eine ganze Oldtimersammlung bewegen zu können. Wer z.B. 2 Oldtimer besitzt, kann ja nicht selber beide Autos zur gleichen Zeit bewegen. Also wird die rote Nummer jeweils an dem Auto befestigt, das bewegt werden soll. So bezahlt man also nur einmal die Kfz-Steuer !

Kfz-Steuer : es sind nur 375 DM pro 07er Kennzeichen fällig (!!!), unabhängig davon wieviele Autos zur Sammlung gehören und unabhängig davon ob ein Kat vorhaben ist und wie groß der Hubraum der Motoren ist.

H-Kennzeichen

Voraussetzung : Das Fahrzeugalter muß mind. 30 Jahre (!!!) sein !!!
Die Nutzungsentschränkung wie bei der roten 07er Nummer besteht hier nicht. Allerdings braucht dann jedes Auto einer Sammlung ein eigenes H-Kennzeichen.

Kfz-Steuer : es sind nur 375 DM fällig (!!!), unabhängig davon ob ein Kat vorhaben ist und wie groß der Hubraum des Motors ist.

Saisonkennzeichen

Voraussetzung : unabhängig vom Fahrzeugalter ! Es ist allerdings vor dem Umschreiben des Fahrzeugs auf Saisonkennzeichen die Dauer der Saison festzulegen. Diese Monatszahlen (z.B. 04 - 09 = 01.04.x - 30.09.x) werden auch auf das Nummernschild geprägt. Nur während dieses Zeitraums darf das Auto gefahren werden. Außerhalb der Saison darf das Auto nicht einmal auf öffentlichen Straßen geparkt werden !

Kfz-Steuer : abhängig vom Kat (sofern vorhanden) und wie groß der Hubraum des Motors ist !


Versicherungen

Viele Versicherungen bieten spezielle Oldtimerversicherungen an. Der Oldtimer darf dann je nach Versicherungspolice nicht im Alltag genutzt werden, also darf man nicht jeden Tag mit dem OIdtimer zur Arbeit fahren :-( Allerdings darf der Wagen jederzeit in der Freizeit genutzt werden, nicht nur bei historischen Veranstaltung, z.B. bei Wochenendausflügen. Die Oltimerversicherungen setzten niedrige Laufleistungen pro Jahr voraus sowie ein verhandener Alltagswagen ! Die Versicherungsprämien richten sich allerdings NICHT nach Typenklasse des Wagens und Haftpflichteinstufung des Versicherungsnehmers !!! Bei der Haftpflicht ist das Baujahr und die PS-Zahl entscheidend. Bei der Teilkasko und Vollkasko ist der Wert des Wagens laut Oldtimergutachten entscheidend. Selbst für Sammlungen, die mit nur einer roten 07er Nummer bewegt werden, gibts spezielle Tarife (=besonders günstig).
Selbst für ausgefallene neuere Liebhaberfahrzeuge, die noch keine Oldtimer sind, bieten einige Versicherungen eine Wertabhängige Versicherung an, die ebenfalls einen Alltagswagen voraussetzt.

Alle Preisangaben beziehen sich auf das Jahr 2000. Das Finanzamt hat diese Steuersätze korrekt auf Euro umgerechnet (also kein Teuro-Ausschlag), so daß diese Zahlen auch im Jahr 2004 weiter gültig sind.



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