Porsche 911 - FAQ : Antworten



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Thema: Sonstiges : Versicherung - Wiederbeschaffungswert


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : Halte uns doch mal auf dem laufenden, was den vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges angeht. Hintergrund meines Interesses ist die deutliche Diskrepanz zwischen dem Wert meines (und natürlich auch anderer) 964 C2 nach der Schwacke-Liste und den Preisen, die auf dem freien Markt zu erzielen sind. Ich überlege schon seit einiger Zeit, ein Wertgutachten erstellen zu lassen, um im Falle eines Falles auch den tatsächlichen Wert des Wagens ersetzt zu bekommen. Fragt sich, ob die Ausgabe Sinn macht, oder ob die Gutachter einen realen Wert ermitteln können.


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : > muß eine Versicherung bei existierendem Wertgutachten auch dementsprechend
    > regulieren ?

    in der "normalen" kaskoversicherung soweit ich weiss nein bzw. nur nach gesonderter absprache. ein gutachten kann dir natuerlich immer helfen den ueberdurchschnittlichen wert zu belegen. mir wurden nach einem motorraddiebstahl mal ~30% ueber liste bezahlt. anders sieht es bei oldtimer, liebhaber, ... (imho alles, wo % nach wert gezahlt werden) aus.

    liegen liste und wirklichkeit bei 964ern denn wirklich so weit auseinander? schwacke/dat gehen im normalfall von sehr hohen laufleistungen aus, und die listen berucksichtigen "normalen" pflegezustand und keine extras.


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : Wert eines 964 C2 Coupe, EZ 06/91, Laufleistung 192.900 km laut Schwacke: Händler EK 15.500 EUR, Händler VK 18.250 EUR. Gut, ich habe nur 84.000 km drauf, momentaner Marktwert eines gepflegten Wagens: > 25.000 EUR.
    Ich bin mir nicht sicher, ob die klassischen 964er Qualitätsmerkmale wie Scheckheft, ZMS und Kupplung neu, Verteilerzahnriemen neu etc. in einem Schwacke-Gutachten angemessen berücksichtigt werden.


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : Alle Listen gehen selbstverständlich von Fahrzeugen durchschnittlichen Zustands aus, die Laufleistung wird bei der konkreten Berechnung eines Fahrzeuges wertkorrigierend berücksichtigt. Weicht der Fahrzeugzustand oder die Ausstattung wesentlich vom Durchschnitt ab, sollte man durchaus die Erstellung eines Wertgutachtens für den Verlustfall in Erwägung ziehen. Zwar sind weder Versicherung, noch im Streitfall die Gerichte, an die vorgenommene Bewertung gebunden, die sich ja auch im Zeitraum zw. Gutachten und Verlust ändern kann, das Gutachten liefert aber einen verwertbaren Beweis über Zustand und andere wertbestimmende Faktoren.
    Im Verlustfall kann ich außerdem nur empfehlen, selber Marktforschung über vergleichbare Fahrzeuge im Internet und der Presse zu betreiben und die Daten möglichst vollständig und frühzeitig der Versicherung zur Verfügung zu stellen. Meine Versicherung (die KRAVAG, die ich gerade aufgrund eigener privater und beruflicher Erfahrung wirklich empfehlen kann) hat, was sachgerecht aber nicht bei allen Versicherungen üblich ist, nach dem Diebstahl meines 92er 964 C 2 Cabrios (mit 68.000km im Liebhaberzustand) im April 02 ein Wertgutachten bei der DEKRA in Hamburg in Auftrag gegeben, die tatsächlich auch Händlerbefragungen durchgeführt hat und meine Marktdaten verwertete. Aufgrund des Gutachtens habe ich mich mit der Versicherung auf einen Wiederbeschaffungswert geeinigt, der seinen Namen wirklich verdient: Zu dem festgesetzten Wert konnte ich tatsächlich ein vergleichbares Auto auf dem Markt kaufen. Der Wert lag aber gut 20% über der laufleistungs- und ausstattungskorrigierten Schwackekalkulation. Wenn sich die Versicherung nicht ähnlich sachgerecht und kulant verhält, wie meine (was leider fast zur Regel geworden ist), hartnäckig bleiben. Und noch eins: Wenn Ihre nicht bereits für den Kauf des gestohlenen Autos durch ganz Deutschland gefahren seid, kommt es auch nur auf die Marktdaten in Eurer Nähe an. Ihr seid nicht verpflichtet, riesige Entfernungen zurück zu legen, weil dort zugunsten Eurer Versicherung die Preise geringer sind.



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