Porsche 911 - FAQ : Antworten



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Thema: Sonstiges : Erstzulassung vs. Baujahr (StVO)


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : FRAGE:
    gibt es in der STVZO eine Bestimmung oder einen Paragraph oder sonst was, das die Erstzulassung regelt, wenn die Erstzulassung NICHT BEKANNT ist ?

    Hintergrund:
    war heute wieder mal beim TÜV - Wiederzulassung eines Fahrzeugs aus Italien :)

    Habe Datenblatt von Porsche mit "am 25.5.1986" wurde von uns ein KFZ-Brief ausgestellt" im italienischen Brief steht "1992" - da wurde das fahrzeug das 1.mal in Iatlien zugelassen.

    Der TÜV-Prüfer steht auf dem Standpunkt:
    • ein ausgestellter KFZ-Brief ist keine Gewaehrleistung fuer eine ZULASSUNG.
    • er will 1992 aus dem ital. Brief als erstzulassung einsetzen (von mir aus, wenn ers nicht lassen kann)
    • AAAABER eine EZ 1992 MUSS mit GKAT sein, wegen der Abgasbestimmungen - hat er aber nicht, einen GKAT :) - is ein 911er, muss ich das sagen ? :)
    ALSO: sagt der TÜV-Mensch: "keine Zulassung in D" moeglich .

    Jetzt hab ich mit H.Wuest bei Porsche gesprochen, der sagt:
    • 1. Porsche hat keinen Nachweis, dass das Auto auch zugelassen wurde
    • 2. er meint, es gaebe eine Bestimmung oder sowas aehnliches, die lautet: "ist das Erstzulassungsdatum eine Fahrzeugs unbekannt, so wird der 1.7. des Baujahres eingesetzt"
    M E I N E FRAGE an euch ist jetzt:
    weiss jemand, ob es diese Bestimmung wirklich gibt und wo diese Bestimmung festgehalten ist ???????????

    PS: auch das KBA hat keine Daten mehr von 1986!!!!!!!!!!!!!!!!!!


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : Seit 88 muss ein Kat bei EZ eingebaut sein. Mein Auto hat im Brief EZ 89, ohne Kat. In Konstanz hatte ich damit keine Probleme. Vielleicht bei einem anderen TÜV versuchen (auch außerhalb Bayerns)


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : ich hab die STVZO im Internet mal durchgeschaut; konnte aber nix ueber Erstzulassung finden :(

    wenn man schwarz auf weiss einen Paragraphen wuesste, wo das festgeschrieben ist, dass bei unbekanntenr Erstzlassung der 1.7. des Baujahres zu nehmen ist - ja, dann waer ich "aus dem Schneider" wie man so sagt :)

    der TÜV-Mensch hat inzwischen nachgebessert bzw. verschlimmbessert
    - ich hab die Fahrzeugpapiere (TÜV-Datenblatt) zumindest bekommen - ABER: es steht folgendes drin: "EZ 1992 in ital. Papieren; lt. Fa. Porsche Briefausgabe 1986-wahrscheinlich Import-Datum im ital.Brief; ist das Fahrzeug EZ 1992, dann keine deutsche Zulassung moeglich; bekommt das Fahrzeug EZ 1986, dann ists ok"

    das ist der sinngemaesse Text im TÜV-Datenblatt.

    ALSO, das ganze geht jetzt bei der Zulassungsstelle weiter, denn die MUESSEN jetzt die Erstzulassung in den KFZ-Brief eintragen

    Ich meld mich nochmal, wie DAS ausgegangen ist.

    PS: ich mach das nicht zum ersten mal,(Import aus Italien) aber JEDESMAL finden die TÜV-(Un)-Menschen irgend was andres, was sie anmeckern muessen


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : die Erstzulassung ist im §23 der STVZO geregelt.Da es zu jedem § eine Ausnahme gibt muß man dort weiter suchen.Das ist der § 72 der STVZO,Dort steht zu jedem § die jeweilige Ausnahme drin. Also heißt es suchen. Desweitern gibt es Anhänge die ebenfalls einige Sache regeln.

    Also ich werde weiter suchen.



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