Porsche 911 - FAQ : Antworten



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Thema: Sonstiges : Wertminderung nach Schaden


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : > - Wie bemisst sich die sog. "merkantile Wertminderung" eines Fahrzeugs, dass
    > aufgrund eines Schadens bei einem Weiterverkauf u.U. nicht mehr als "unfallfrei"
    > angeboten werden darf? Diese Wertminderung soll bei Fahrzeugen bis zu einem
    > Alter von 5 Jahren ODER 100.000km** zur Anwendung kommen (können). Gibt es dafür
    > Faustregeln, Formeln, %-Sätze vom Gutachtenwert oder was auch immer? Wer hat
    > Erfahrung damit?

    ich leite Dir mal die Antwort von meinem Bekannten Patrick weiter, er ist Schadenabwickler bei einer großen, bekannten Versicherung!

    -----Ursprüngliche Nachricht-----

    die regel gilt immer noch: eine wm gibt es nur bei bis zu fünf jahre alten fahrzeugen oder max. bis 100000,- fahrleistung.eine reparatur gleicht einen möglichen minderwert durch den einsatz von neuteilen wieder aus, bei älteren autos. es gibt eine konkrete berechnungsmethode, die nur sachverständigen vorbehalten und bekannt ist.sehr kompliziert.mit %-sätzen vom schaden geht es leider nicht.es hängt von der schwere des schadens ab.inwieweit ist ein eingriff in das fahrzeuggefüge vorzunehmen?richtarbeiten an rahmen?achsaufhängungen?alle diese sachen müssen bei einer wm berücksichtigt werden.bei dem hier vorliegenden 20 mille schaden von oben?! schätze ich eine wm-zusprechung von max. 500,- dm ein. wir wissen natürlich, das ein porsche durch die verzinkung anders/langsamer altert , als andere autos.das interessiert die richter aber nicht.die rechtsprechung ist geschädigtenunfreundlich eingestellt.


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : Mir ist auf den BMW jemand drauf gefahren. EZ 2.10.2001 km 3262. Der Schaden beträgt knapp 4000DM.

    Die Wertminderung wird im Gutachten mit 3501DM angesetzt. Die Versicherung muß aber lediglich eine Wertminderung von 350DM bezahlen. Beim Verkauf muß ich den Wagen jetzt leider als Unfallwagen angeben.

    Also Tip : Rechne mit der Versicherung über Gutachten ab.Nimm einen Gutachter deiner Wahl. Anschließend läßt du dann den Wagen in einer Werkstatt deines Vertrauens machen und wirst ein paar tausend verdienen.Sag der Werkstatt allerdings nichts vom Gutachten,sonst werden die Preise erhöht.


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : Meine Erfahrungen mit Versicherungen und Wertminderung ist die, daß man vor allem bei älteren Fahrzeugen (auch wenn die Laufleistung <100.00km ist) da ziemlich aufs Feilschen und ein Stück weit auf das Entgegenkommen des jeweiligen Sachbearbeiters angewiesen ist.

    Es sein denn, Du hast ein Gutachten, in dem die Wertminderungen durch den reparierten Schaden eindeutig festgestellt wird.

    Mein Tip wäre: Schaden von einem echten Fachmann (am besten jemand, der auch Wertgutachten erstellt und sich mit Porsche und den Marktpreises auskennt) erstellen lassen.

    Ich gehe mal davon aus, daß die Versicherung des Waschstraßenbetreibers Dir einen Gutachter geschickt hat, oder noch schicken wird. Auf diesen Deal solltest Du Dich gar nicht erst einlassen. Bestehe auf ein Wertgutachten durch einen Experten und weise auf die Nicht-Alltäglichkeit Deines Liebhaberfahrzeuges hin. Zur Not würde ich lieber erstmal die Kosten für ein eigenes Gutachten vorstrecken, im Streitfall bekommst Du die Kosten eh zurück. Einen geeigneten Ansprechpartner sollte Dir der Thede oder ein Porsche-Zentrum nennen können. Evtl. auch mal den Peter Weber kontaktieren.

    Aus meiner Sicht sollte eine Wertminderung von 10% des aktuellen Wertes auf jeden Fall drin sein. Eher noch mehr.



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