Porsche 911 - FAQ : Antworten



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Thema: Reifen : Bedeutung der N0, N1, ... - Kennung von Reifen


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : hier noch eine Sache die ich Euch zur Kenntnis mitteilen wollte. Mich interessierte es was der Unterschied zwischen den Porsche-Spezifikationen No, N1 und N2 ist. Hie die Antwort von Pirelli:

    [...] So einfach ist Ihre Frage gar nicht zu beantworten. Die N..-Kennung ist grundsätzlich nur eine fortlaufende Zählnummer, die den jeweiligen PORSCHE-Freigabestand kennzeichnet. Hier wird abhängig von der Reifenkombination und den zugeordneten Fahrzeugtypen das erste freigegebene Muster mit N0 ge- kennzeichnet, jede spätere Weiterentwicklung und Änderung, wenn von Porsche freigegeben, mit dem nächst höheren Freigabe- stand. Hierbei können Änderungen am Vorderreifen oder am Hinterreifen oder an beiden vorgenommen worden sein. Die exakten Inhalte der vorgenommenen Änderungen und/oder Weiterentwicklungen werden üblicherweise nicht veröffentlicht, sind aber selbstverständlich mit Porsche abgestimmt. Änderungen können in Erkenntnissen des Reifenherstellers begründet sein, können aber auch durch veränderte Anforderungen des Hauses Porsche hervorgerufen sein. In allen Fällen müssen vorn und hinten Reifen mit gleichem Freigabestand eingesetzt werden, nur dann ist gewährleistet, daß die Bereifung auf den doch sehr sensiblen Porschefahrzeugen "funktioniert"! Ich hoffe, Ihnen mit den Ausführungen geholfen zu haben, freundliche Grüße ....


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : Da kann ich auch noch ein wenig "Senf" zu geben: Nach Aussage meines Reifenhändlers sind die Reifen mit den "N"-Freigabe auch im Reifenaufbau speziell auf die (manchmal sensiblen) Porsche-Fahrzeuge abgestimmt. Insofern hat er mir geraten (obwohl es inzwischen vom Gesetzgeber erlaubt ist, auch Reifen ohne die N-Freigabe auf einem Porsche zu fahren, auch wenn es im Schein vorgeschrieben ist) immer N-Reifen aufzuziehen. Der Preisunterschied zwischen N- und normalen ZR-Reifen ist auch nicht mehr bemerkenswert. Dass man NO und N1 oder N2 nicht miteinander mischen sollte, hat er auch bestätigt. Vom Kundenfeedback hält er übrigens die Conti- und Bridgestone-Reifen für die beste Alternative (Conti kann ich selber bestätigen). Aber da hat sicherlich jeder seine eigene Philosophie.


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : erfahrung: fahre auf meinem 964 c4 seit ca. 1 jahr falken reifen, da wie ja schon auch hier gesagt keine bindung an einen reifenhersteller pflicht ist. ich habe gute erfahrungen mit diesem reifen, selbst beim fahrertraining bei regen und auf der nordschleife gemacht, da der reifen eine relativ weichemischung ist. jetzt hatte ich gerade tüv bei meinem porsche-händler machen lassen und der prüfer meinte diesen reifen dürfe man garnicht fahren, da keine n-kennzeichnung. also passt einwenig auf, da es sich wahrscheinlich wiedermal um eine grauzone handelt zwischen gesetz, prüfer und der wirtschaft... :-) man sagte mir wenn mal etwas passiert (hoffentlich nicht!!) und die gutachter nehmen den wagen auseinander und stellen fest keine n-kennzeichnung oder eine verkehrt, gibts kein geld von der versicherung, da sich alle gutachter und prüfer mit reifen auskennen.. ob nun ein cup-rohr drin ist oder eine tieferlegung.. das ist immer abhängig von der erfahrung der prüfer mit porsche.. aber reifen.. da sollen sie fit sein.. also ich werde die reifen jetzt noch diesen sommer runter fahren.. und dann auf alles achten n-kennzeichnung, herstellungsdatum und euro-kennzeichnung, lieber 200-300 dm mehr aber sicher.


  • Autor : ... (gelöscht)

    Antwort : da möchte ich nun doch ergänzen - was dem Michael sicher bekannt ist: Die (früheren) Gutachten der PAG besagen eindeutig, dass auf Vorder- und Hinterachse nur Reifen des gleichen Fabrikats, Typs UND der gleichen Spezifikation freigegeben sind. Ein Ausnahme gab es m.E. bei Pirellis (Assymetrico/Direzionale), da durften zeitweise vo. und hi. unterschiedliche N-Spezifikationen gefahren werden.

    Das war der Stand zumindest bis 2000. Nun kann man heute über die Verbindlichkeit dieser Gutachten seit der Gültigkeit der EU-Regelung (die jegliche Fabrikatsbindung als nichtig erklärt) zumindest streiten, es sollte der Vollständigkeit halber aber nicht unerwähnt bleiben.

    [...]

    N2 ist die Weiterentwicklung von N1 etc. - die Ausnahme, die ich kürzlich erwähnt habe, bezog sich auf eine bestimmte Pirelli-Bereifungskombination, bei der, ich glaube an der HA die Spezifikation "N_" zulässig ist (bei VA N1). Galt NUR für eine betimmte Größe (18 Zoll?). Bei allen anderen Bereifungen galt das übliche, d.h. VA und HA nur GLEICHE Spezifikationsnummern. Das war genau das Problem bei der Neubereifung (oder einem Schaden an EINEM Reifen): Wenn Du EINEN N0 ersetzen wolltest, und der war nicht mehr lieferbar, musstest Du VIER neue N1 kaufen - das ist mir mal so ergangen.

    Ich habe das Gutachten noch, falls Du es ganz genau wissen willst (kann ich Dir faxen). Aber, wie zuvor schon erwähnt, ist das durch die EU-Regelung eh nicht mehr bindend.



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